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Goodwill-Impairment-Test auf CGU-Ebene?
Wegen der Abschwächung der Konjunktur steht der Goodwill-Impairment-Test nach IAS 36 aus gutem Grund auf der Liste der Prüfungsschwerpunkte der DPR für das abgelaufene Geschäftsjahr. Hierbei bestehen nicht erst bei der Berechnung des (potenziellen) Wertminderungsbedarfs, sondern bereits bei der Zuordnung des goodwill auf die goodwill-tragenden Cash Generating Units (CGUs) zahlreiche Ermessensspielräume. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht auf diesen Spielball der Bilanzpolitik verzichtet werden könnte.
Pro Dr. Andreas Haaker
Der jährliche Goodwill-Impairment-Test erzwingt einen Vergleich des Buchwerts einer CGU mit dem aus der Nutzung des CGU-Vermögens entstehenden Ertragswert. Ist der als Value in Use (VIU) bezeichnete Ertragswert geringer als die Summe der Buchwerte des CGU-Vermögens, muss ein der CGU zugeordneter goodwill außerplanmäßig abgeschrieben werden. Da gem. Impairment-only-Approach der Buchwert des erworbenen goodwill zuvor nicht um planmäßige Abschreibungen verringert wurde, ist das Verlustpotenzial entsprechend hoch. Bei Abschwächung der Konjunktur gilt nunmehr: Die beim Erwerb des goodwill zugrunde gelegten (und zumindest...