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§ 4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 10 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Einen Überblick über ältere Fassungen sowie über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 48.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Der Jahresabschluss nach IFRS ist auf Grundlage der Verhältnisse aufzustellen, wie sie am Bilanzstichtag bestehen. IAS 10 regelt in diesem Zusammenhang die bilanzielle Erfassung und Berichterstattung (Rz 44 ff.) von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag. Daneben behandelt IAS 10 die Frage, welche Auswirkungen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag auf den Grundsatz der Unternehmensfortführung haben. Der Regelungsinhalt von IAS 10 wird nach deutscher Sprachregelung mit dem Stichwort „Wertaufhellung” charakterisiert, womit auch der Bilanzansatz angesprochen ist (Rz 29).
2In ökonomischer Betrachtung entspringt der Regelungsgehalt von IAS 10 dem die Bilanzierung durchdringenden Tatbestand der menschlichen Unsicherheit über die Entwicklung der Zukunft. Die Zukunft wird jedoch unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, d.h., das ...