Umsatzsteuer im Binnenmarkt
6. Aufl. 2009
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G. Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten im Überblick
I. Allgemeines
351 Das Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist zwischenzeitlich ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, in dem insbesondere der Warenverkehr nicht mehr mit steuerlichen Grenzformalitäten belastet ist. Ungeachtet dessen müssen inländische Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Umsätze ausführen, diese auch nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen versteuern. Insbesondere Versendungsumsätze an private Verbraucher, aber auch die meisten Dienstleistungen sind im Bestimmungsland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Problematisch ist gerade die Abwicklung von Werk- und Montagelieferungen, insbesondere bei Subunternehmern. Liegt der Ort der Besteuerung im Ausland, richtet sich auch das Besteuerungsverfahren nach ausländischem Recht.
Liegt der Ort der Leistung im Ausland, so hat der Unternehmer grds. Registrierungs- und Erklärungspflichten in diesem Land zu beachten, denn nach Art. 193 MwStSystRL schuldet die Mehrwertsteuer für die Leistung der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Dienstleistung steuerpflichtig erbringt.
Um diese formellen...