Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 14 vom Seite 331

Ausbilder-Eignungsverordnung

[i]Ab 1. 8. 2009 gilt die Ausbilder-EignungsverordnungAusbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Prüfung nachweisen. Hierfür wird ab dem die Ausbilder-Eignungsverordnung v. (BGBl 2009 I S. 88) gelten. Die neue Vorschrift gibt neben der fachlichen Eignung auch für die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Eignungsanforderungen einen groben Rahmen vor.

[i]KompetenzfelderDie Eignung muss die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in folgenden Handlungsfeldern umfassen:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,

  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,

  3. Ausbildung durchführen und

  4. Ausbildung abschließen.

Inhalt der Prüfung

[i]Nachweis didaktischer und methodischer Fähigkeiten und KenntnisseGegenstand der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist, dass der Ausbilder eine Ausbildungssituation (Unterweisungsthema) didaktisch aufbereiten und methodisch in geeigneter Form durchführen und abwickeln kann. Dabei soll er Selbstlernmethoden mit geeigneten Unterweisungsformen wie Unterweisungsgesprächen, Fallstudien und Rollenspielen anwenden. Auch soll er geeignete Medien wie Overhead-Projektoren, Video-Filme...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen