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OFD Rheinland 20.03.2009 Kurzinfo USt 6/2009, NWB 14/2009 S. 981

Umsatzsteuer | Beurteilung sog. Dinnershows

Bei sog. Dinnershows, bei denen kulinarische und künstlerische Elemente untrennbar gleichwertig nebeneinander angeboten werden und aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers gerade dieses Kombinationserlebnis im Vordergrund steht, liegt nach der Kurzinformation der OFD Rheinland in der Regel eine einheitliche sonstige Leistung eigener Art vor. Diese Leistung unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Im Übrigen ist in Fällen, in denen im Zusammenhang mit künstlerischen Aufführungen (Musik, Theater, Varieté, Shows etc.) auch Restaurationsleistungen angeboten werden, im Einzelfall anhand des konkreten Sachverhalts nach den Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung (vgl. Abschn. 29 UStR) zu entscheiden, ob eine einheitliche Leistung oder zwei getrennte Leistungen vorliegen. Dabei können die Restaurationsleistung...

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