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NWB BB 4/2009 S. 107
Minijobs: Überblick über die neuen Änderungen
Zum sind einige Änderungen für die Beschäftigung von Minijobbern in Kraft getreten. Mandanten, die 400-€-Kräfte beschäftigen, müssen Folgendes beachten:
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Neuerungen seit dem
|
Erhöhung der Umlagen f.
ArbG-Aufwend. |
Krankheitsfall: Die Umlage U1
für den Ausgleich bei Krankheit beträgt 0,6 % und ist zu zahlen,
wenn max. 30 Mitarbeiter beschäftigt werden. |
Mutterschutz: Die Umlage U2
für den Ausgleich bei Mutterschaft, die von allen Arbeitgebern zu zahlen
ist, wird wieder erhoben und beträgt 0,07 %. |
Änderung im
Meldeverfahren |
Da die
RV-Träger im Rahmen der BP zukünftig auch die Beitragszahlung zur
Unfallversicherung prüfen, wird das Meldeverfahren zur Sozialversicherung
um die prüfrelevanten Infos zur Unfallversicherung erweitert. |
Einzug der Insolvenzgeldum... |