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Mitwirkungspflichten und Amtsermittlungsgrundsatz bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Grundsätzlich haben die nationalen Finanzbehörden jeden steuerlichen Sachverhalt im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens von Amts wegen zu ermitteln. Diese Ermittlungen sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten naturgemäß schwieriger durchzuführen und oftmals nur unter Inanspruchnahme von zwischenstaatlicher Amtshilfe durch die ausländischen Finanzbehörden möglich. Die jüngsten grenzüberschreitenden Steuerhinterziehungsskandale haben jedoch gezeigt, dass in einigen Fällen Amtshilfe durch ausländische Staaten nur unzureichend gewährt wird. Diese Staaten tragen somit nicht zu einer effizienten Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs bei. Gleichzeitig sind die Steuerpflichtigen jedoch auch zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Sie treffen bei grenzüberschreitenden Gestaltungen sogar erhöhte Beweis- und Aufklärungsanforderungen. Der folgende Beitrag befasst sich mit diesem Spannungsverhältnis auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) und geht dabei insbesondere auch auf die neuesten Maßnahmenvorschläge auf europäischer und nationaler Ebene zur verbesserten Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs ein. S. 284