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Doppelbesteuerung | Besteuerung eines in der Schweiz ansässigen Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz
▶ Urteil: (1) Die Einkünfte für Tätigkeiten i. S. des Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz, die der Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in der Schweiz für Tätigkeiten in Nicht-DBA-Staaten erhält, sind in Deutschland einkommensteuerfrei; denn die Tätigkeit eines leitenden Angestellten einer Kapitalgesellschaft wird an deren Sitz ausgeübt. (2) Diese Wertung, die in Art. 15 Abs. 4 DBA Schweiz zum Ausdruck kommt, gilt erst recht dann, wenn der Stpfl. im Sitzstaat der Kapitalgesellschaft ansässig ist (EFG 2009 S. 87).
▶ Hinweis: Der Kl. war im Streitjahr u. a. nichtselbständig als Geschäftsführer der X-AG mit Sitz in der Schweiz tätig. Die Tätigkeiten für die X-AG führte er in der Schweiz sowie in mehreren Drittstaaten aus. Während des gesamten Streitjahres unterhielt er eine angemietete Wohnung in der Schweiz und – während eines Teils des Jahres – außerdem eine Wohnung i...