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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 250/08 EFG 2009 S. 892 Nr. 12

Gesetze: AO § 164 Abs. 2, AO § 164 Abs. 3, AO § 172 Abs. 1 Nr. 1

Aufhebung eines Vorbehalts der Nachprüfung - Ermessensentscheidung einer Änderung

Leitsatz

  1. Die Teilaufhebung eines Vorbehalts der Nachprüfung ist nicht zulässig.

  2. Die Korrektur eines Bescheides nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO liegt im Ermessen der Behörde.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 892 Nr. 12
HAAAD-15319

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 14.01.2009 - 4 V 250/08

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