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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 2 V 2252/08 EFG 2009 S. 802 Nr. 10

Gesetze: UStG 2005 § 16 Abs. 1, UStG 2005 § 16 Abs. 2, UStG 2005 § 18 Abs. 1, UStG 2005 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 2005 § 14, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Keine zusammengefasste Versagung des Vorsteuerabzugs für mehrere Voranmeldungszeiträume durch Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für nur einen Voranmeldungszeitraum

Leitsatz

1. Die Ermächtigung des FA den für mehrere Voranmeldungszeiträume möglicherweise zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzug aus Vereinfachungsgründen durch eine Änderungsfestsetzung für nur einen dieser Voranmeldungszeiträume zu versagen, ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO.

2. Erscheint es im summarischen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als ausgesprochen zweifelhaft, ob zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferungen getätigt worden sind, ist der den Vorsteuerabzug versagende Umsatzsteuerbescheid nicht von der Vollziehung auszusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 935 Nr. 15
EFG 2009 S. 802 Nr. 10
UStB 2009 S. 193 Nr. 7
FAAAD-15311

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.01.2009 - 2 V 2252/08

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