Keine zusammengefasste Versagung des Vorsteuerabzugs für
mehrere Voranmeldungszeiträume durch Änderung der
Umsatzsteuerfestsetzung für nur einen Voranmeldungszeitraum
Leitsatz
1. Die Ermächtigung des FA den
für mehrere Voranmeldungszeiträume möglicherweise zu Unrecht
geltend gemachten Vorsteuerabzug aus Vereinfachungsgründen durch eine
Änderungsfestsetzung für nur einen dieser Voranmeldungszeiträume
zu versagen, ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO.
2. Erscheint es im summarischen
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als ausgesprochen zweifelhaft, ob
zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferungen getätigt worden sind, ist der
den Vorsteuerabzug versagende Umsatzsteuerbescheid nicht von der Vollziehung
auszusetzen.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 935 Nr. 15 EFG 2009 S. 802 Nr. 10 UStB 2009 S. 193 Nr. 7 FAAAD-15311
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 29.01.2009 - 2 V 2252/08
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