Übertragung eines Gewerbebetriebs im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung als entgeltlicher Vorgang
Verzicht auf Zugewinnausgleich als Veräußerungserlös
Aufteilung nach Verkehrswerten
Leitsatz
1. Die Übertragung des Gewerbebetriebs eines Ehegatten im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung auf den anderen Ehegatten zur
Abgeltung von auf Geldleistung gerichteten Ansprüchen (u.a. des Zugewinnausgleichsanspruchs) ist ein entgeltlicher Vorgang.
2. Für die Bewertung des übertragenen Betriebsvermögens und des Ausgleichsanspruchs können die in der notariellen Scheidungsvereinbarung
genannten Werte herangezogen werden, die den Vorstellungen der Eheleute im Rahmen ihrer familienrechtlichen Auseinandersetzung
zu Grunde lagen, und die sie den jeweiligen Vermögensgütern beigemessen haben.
3. Der Veräußerungserlös bemisst sich nach der Höhe des Verzichts auf die Ausgleichsforderung und ist nach den Verkehrswerten
auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 745 Nr. 10 KÖSDI 2009 S. 16551 Nr. 7 LAAAD-15293
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.11.2008 - 6 K 2266/04
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