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Renten
Neues auf einen Blick:
Der Besteuerungsanteil insbesondere für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns:
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Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % |
2024 | 83,0 |
2025 | 83,5 |
2026 | 84,0 |
Bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2027 bis zum Jahr 2058 erhöht sich der Besteuerungsanteil jährlich um jeweils 0,5%. Vgl. zur Höhe der Besteuerungsanteile die Übersicht unter der nachfolgenden Nr. 3 Buchstabe d.
1. Allgemeines
Die Besteuerung der Renten ist ab neu geregelt worden, und zwar insbesondere die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies sind z. B.
alle Altersrenten (Vollrenten und Teilrenten) aus der gesetzlichen Renten- oder Knappschaftsversicherung;
Berufsunfähigkeitsrenten;
Erwerbsunfähigkeitsrenten;
Erwerbsminderungsrenten;
Altershilfe/Alterssicherung für Landwirte;
Witwen- oder Witwerrenten;
Waisenrenten;
Erziehungsrenten.
Nach den früher geltenden Vorschriften war von den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur der sog. Ertragsanteil (Zinsanteil) steuerpflichtig. Für die Höhe des Ertragsanteils war das Alter im Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgebend (z. B. bei einem vollendeten 65. Lebensjahr 27 %). Der...