Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Vorschüsse

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

LS+ SV+Vorschüsse sind Vorauszahlungen auf einen Arbeitslohn, der künftig erst noch verdient werden muss. Die Lohnsteuer ist bei jeder Zahlung von Arbeitslohn einzubehalten, also auch bei der Zahlung von Vorschüssen. Da Vorschüsse lohnsteuerpflichtig sind, sind sie auch beitragspflichtig bei der Sozialversicherung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um ein echtes Arbeitgeberdarlehen handelt (vgl. „Darlehen an Arbeitnehmer“ sowie „Zinsersparnisse und Zinszuschüsse“).

Handelt es sich um Vorschüsse auf künftigen Arbeitslohn des laufenden Kalenderjahres, dann ist die Lohnsteuer für den Monat der Zahlung des Vorschusses so zu berechnen, als wären die Vorschüsse in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen, in denen sie durch Verrechnung getilgt werden, zugeflossen (R 39b.5 Abs. 4 Satz 1 LStR). In den Monaten der Tilgung des Vorschusses ist der Bruttoarbeitslohn für die Berechnung der Lohnsteuer dieses Monats um den Tilgungsbetrag zu mindern.

Beispiel A

Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse III/0, kein Kirchensteuermerkmal) mit einem Monatslohn von 3500 € erhält im Juli 2024 einen Gehaltsvorschuss von 600 €, der mit Teilbeträgen von jeweils 200 € von den Arbeitslöhnen der Monate August, September und Oktober einbeh...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen