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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Teillohnzahlungszeitraum

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues und Wichtiges auf einen Blick:

Der Zeitraum, für den der jeweils laufende Arbeitslohn gezahlt wird, ist steuerlich der Lohnzahlungszeitraum. Nach diesem Zeitraum richtet sich die Anwendung der Monats-, Wochen- oder Tageslohnsteuertabelle. Solange das Dienstverhältnis fortbesteht, sind auch solche in den Lohnzahlungszeitraum fallende Arbeitstage mitzuzählen, für die der Arbeitnehmer keinen Arbeitslohn bezogen hat (z. B. Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Übergang zum Elterngeldbezug).

Seit dem sind Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezogen hat, der nicht in Deutschland dem Lohnsteuerabzug unterliegt, nicht mitzuzählen (z. B. Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn nach einem DBA oder tageweise Beschäftigung in Deutschland). Somit entsteht in diesen Fällen steuerlich ein Teillohnzahlungszeitraum (R 39b.5 Abs. 2 Satz 4 LStR). Bei der Ermittlung der für die Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage stehen dem Arbeitgeber alternativ zwei Varianten zur Verfügung. Vgl. hierzu nachfolgende Nr. 3 Buchstabe a.

1. Allgemeines

Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslo...

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