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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Werbungskosten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Werbungskosten können vom Finanzamt als Freibetrag gebildet und beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden (vgl. die alphabetische Übersicht in Anhang 7 Abschnitt B unter Nr. 2).

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