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Vermögensbildung der Arbeitnehmer
1. Allgemeines
Die Vermögensbildung des Arbeitnehmers wird auf zwei Wegen staatlich gefördert. Zum einen wird für sog. vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, zum anderen gibt es einen Steuerfreibetrag, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern sog. Vermögensbeteiligungen unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Die steuerlichen Vergünstigungen bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber sind beim Stichwort „Vermögensbeteiligungen“ anhand von Beispielen dargestellt. Für die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen durch die sog. Arbeitnehmer-Sparzulage gilt Folgendes:
Eine Arbeitnehmer-Sparzulage wird Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Zum sind die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei Vermögensbeteiligungen und Anlagen zum Wohnungsbau (z. B. Bausparverträge) vereinheitlicht worden. Sie betragen ab dem Kalenderjahr 2024 40 000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 80 000 € (bei Zusammenveranlagung). Einkünfte aus K...