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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Rürup-Rente

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Noch nie gab es so viele Finanzprodukte zur Altersvorsorge wie heute. Die Produktvielfalt der Anbieter geht jedoch zulasten der Transparenz für den Verbraucher. Durch sog. Produktinformationsblätter sollen die Vergleichsmöglichkeiten verbessert werden. Wer seine Mitarbeiter hier richtig beraten will, muss die einzelnen Modelle genau auseinander halten können. Denn neben der sog. Riester-Rente (vgl. dieses Stichwort) gibt es auch noch die „Rürup-Rente“. Als Faustregel kann man sagen: Riester-Verträge sind in erster Linie für Arbeitnehmer gedacht und Rürup-Verträge für Selbstständige. Gleichwohl können auch Arbeitnehmer einen Rürup-Vertrag abschließen.

Kennzeichen eines Vertrags zur Erlangung einer Rürup-Rente ist, dass dieser Vertrag die Voraussetzungen für den besonderen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG erfüllen muss. Beiträge zu einer Versicherung (z. B. Rentenversicherung) erfüllen diese Voraussetzungen nur dann, wenn die Versicherung die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerbürgers bezogenen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres (Vertragsabschlüsse vor dem  = 60. Lebensjahr) vorsieht und die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihb...

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