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Rückzahlung von Arbeitslohn
1. Rückzahlung von steuerfreiem Arbeitslohn
LS- SV-Zahlt der Arbeitnehmer Arbeitslohn zurück, der im Zeitpunkt des Zuflusses steuerfrei war (z. B. steuerfreie Reisekostenleistungen, steuerfreie Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz), ist diese Rückzahlung ein Vorgang außerhalb der Besteuerung, der sich auf den Lohnsteuerabzug nicht auswirkt (vgl. aber auch das Stichwort „Progressionsvorbehalt“ unter Nr. 6). Der Arbeitnehmer kann wegen dieser Rückzahlung keine Werbungskosten oder negative Einnahmen bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Die gleiche Auswirkung ergibt sich für den Fall, dass es sich bei dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer zurückzahlen muss, zwar dem Grunde nach um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, der Arbeitslohn aber im Zeitpunkt des Zuflusses zu Unrecht als steuerfrei behandelt worden ist.
Dem Arbeitnehmer ist ein bestimmter Betrag als Reisekostenersatz steuerfrei ausgezahlt worden. Es stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen einer Auswärtstätigkeit nicht gegeben waren. Der Arbeitgeber fordert den zu Unrecht gewährten Betrag zurück.
Die Rückzahlung der steuerfrei ausgezahlten Reisekosten vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber ist o...