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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Rabatte, Rabattfreibetrag

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Wichtiges auf einen Blick

1. Abgrenzung Geldleistung oder Sachbezug

Zur Beantwortung der Frage, ob es sich bei einer Zuwendung des Arbeitgebers um Barlohn oder einen Sachbezug handelt, vgl. die Stichworte „Sachbezüge“ und „Warengutscheine“.

2. Monatliche Freigrenze für Sachbezüge

Zur Anwendung der monatlichen Freigrenze von 50 € vgl. das Stichwort „Sachbezüge“ unter Nr. 4.

1. Allgemeines

Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wirtschaftsgüter unentgeltlich oder verbilligt, ist der hierin liegende geldwerte Vorteil grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Entsprechendes gilt für unentgeltlich oder verbilligt erbrachte Dienstleistungen.

Dabei ist nicht von Bedeutung, ob es sich um Gegenstände aus dem Privatvermögen des Arbeitgebers oder um Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens handelt. Für die Lohnsteuerpflicht spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer noch aktiv tätig oder bereits im Ruhestand ist. Sozialversicherungspflicht tritt hingegen nur ein, wenn der Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis steht.

Beispiele

Der Arbeitgeber „schenkt“ dem Arbeitnehmer sein privates Motorrad.

Der Arbeitgeber verkauft dem Arbeitnehmer verbilligt e...

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