Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.02.2026

Progressionsvorbehalt

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

Der geltende Einkommensteuertarif, auf dem auch der Lohnsteuertarif aufbaut, beginnt mit einem Steuersatz von 14 %, wenn bestimmte Freibeträge überschritten sind. Danach steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz von 45 % erreicht ist (vgl. das Stichwort „Tarifaufbau“). Dieses stetige Ansteigen des Steuersatzes mit steigendem Einkommen wird Steuerprogression genannt. Der sog. Progressionsvorbehalt bewirkt, dass bestimmte steuerfreie Leistungen (z. B. Lohnersatzleistungen) bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist. Die steuerfreien Leistungen werden also nicht über die Hintertür des Progressionsvorbehalts besteuert. Das Vorhandensein von steuerfreien Lohnersatzleistungen wirkt sich deshalb immer nur dann aus, wenn andere, steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Denn die steuerpflichtigen Einkünfte werden mit dem Steuersatz besteuert, der sich ergäbe, wenn man auch die steuerfreien Leistungen besteuern würde. Dies kann auch zu einer Steuernachzahlung führen. Die genaue Berechnung des Progressionsvorbehalts ist unter der nachfolgenden Nr. 2 anhand eines Beispiels erläutert.

Wichtig f...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen