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Pensionskasse
Neues auf einen Blick:
Die Beiträge an eine Pensionskasse sind auch ab bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Für das Jahr 2025 sind somit 8 % von 96600 € = 7728 € jährlich oder 644 € monatlich steuerfrei.
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind aber lediglich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für das Jahr 2025 sind somit lediglich 4 % von 96600 € = 3864 € jährlich oder 322 € monatlich beitragsfrei.
Zur Behandlung der Beiträge in der Ansparphase und der Leistungen in der Auszahlungsphase vgl. die nachfolgenden Nrn. 2 und 3.
1. Allgemeines
Eine Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem begünstigten Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gewährt. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen (Arbeitgeber) getragen (sog. Trägerunternehmen).
Aus diesem Grund dürfen Pensionskassen nur als Versicherungsunternehmen betrieben werden und unterliegen als solche der Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), d. h. die Anlage der Kapitalmittel ist aus Gründen ...