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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Mahlzeiten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Ab gelten für Mahlzeiten im Betrieb (sog. Kantinenessen) folgende Sachbezugswerte:

– für ein Frühstück

– für ein Mittag- oder Abendessen

Zum Begriff der Mahlzeit vgl. nachfolgende Nr. 3.

Der höchstmögliche Verrechnungswert einer Essensmarke, um eine Bewertung des Mittagessens mit dem Sachbezugswert bei einer Ausgabe von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks zu erreichen, beträgt für 2024 (4,13 € + 3,10 € =) 7,23 €.

Vgl. auch die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 6 Buchstabe a.

In Anlehnung an die Regelung für Essensmarken ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen arbeitstäglichen Essenszuschuss für ein Mittagessen bis zu 7,23 € zahlt, wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeiteneinnahme dem Arbeitgeber durch einen Einzelbeleg nachweist. Auch in diesem Fall erfolgt die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert von 4,13 €.

Vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 6 Buchstabe e.

Werden dem Arbeitnehmer nicht nur einzelne Mahlzeiten, sondern die gesamte Verpflegung und ggf. auch noch die Unterkunft gewährt, werden diese geldwerten Vorteile mit den amtlichen Sachbezugswerten für freie Unterkunft und Verpflegung bewertet. Die hiermit zu...

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