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Mahlzeiten
Neues auf einen Blick:
1. Sachbezugswerte 2025
Ab gelten für Mahlzeiten im Betrieb (sog. Kantinenessen) folgende Sachbezugswerte:
– für ein Frühstück
– für ein Mittag- oder Abendessen
Zum Begriff der Mahlzeit vgl. nachfolgende Nr. 3.
2. Verrechnungswert einer Essensmarke
Der höchstmögliche Verrechnungswert einer Essensmarke, um eine Bewertung des Mittagessens mit dem Sachbezugswert bei einer Ausgabe von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks zu erreichen, beträgt für 2025 (4,40 € + 3,10 € =) 7,50 €.
Vgl. auch die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 6 Buchstabe a.
3. Arbeitstägliche Arbeitgeberzuschüsse
In Anlehnung an die Regelung für Essensmarken ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen arbeitstäglichen Essenszuschuss für ein Mittagessen bis zu 7,50 € zahlt, wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeiteneinnahme dem Arbeitgeber durch einen Einzelbeleg nachweist. Auch in diesem Fall erfolgt die Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert von 4,40 €.
Vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 6 Buchstabe e.
4. Freie Unterkunft und Verpflegung
Werden dem Arbeitnehmer nicht nur einzelne Mahlzeiten, sondern ...