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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Lohnsteuertabellen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im März

Aktualisierung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

Die Finanzverwaltung hat den Programmablaufplan für die Berechnung der Lohnsteuer aktualisiert. Die Aktualisierung beinhaltet den Beitragsabschlag für zu berücksichtigende Kinder bei Arbeitnehmern, die in der sozialen Pflegeversicherung versichert sind. Durch die in diesen Fällen zu zahlenden niedrigeren Pflegeversicherungsbeiträge sinkt die Vorsorgepauschale und die Lohnsteuer erhöht sich.

Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab dem anzuwenden und der für die Monate Januar bis März 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist zu korrigieren, wenn dem Arbeitgeber dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist. Die Art und Weise dieser Neuberechnung ist nicht zwingend festgelegt. Sie kann z. B. durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume oder durch eine Differenzberechnung für diese Lohnzahlungszeiträume erfolgen. Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet aus, wenn z. B. der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht.

Ebenfalls geändert wurde der Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des S...

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