Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 16.02.2024

Lohnkonto

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues und Wichtiges auf einen Blick:

Der Arbeitgeber hat im Kalenderjahr 2024 die im elektronischen Verfahren abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in das jeweilige Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen. Entsprechendes gilt für die in Lohnsteuerabzugsbescheinigungen ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer.

Vgl. auch die Ausführungen unter der nachfolgenden Nr. 2 sowie bei den Stichwörtern „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ unter Nr. 3 Buchstabe e sowie Nr. 5 und „Lohnsteuerabzugsbescheinigung“.

Eine vom Arbeitgeber zusätzlich (Gehaltsumwandlung ist nicht möglich) zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Inflationsprämie kann bis zu einem Höchstbetrag von 3000 € steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Der Höchstbetrag von insgesamt 3000 € gilt für zusätzliche Zahlungen vom bis zum , sodass die Steuer- und Beitragsfreiheit auch durch entsprechende Teilzahlungen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 genutzt werden kann. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

1. Allgemeines

Der Arbeitgeber hat am Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderja...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen