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Kinder-Krankengeld
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Auch im Kalenderjahr 2026 gelten für den Anspruch auf Kinder-Krankengeld die Höchstgrenzen der Jahre 2024 und 2025. Danach können Elternteile 15 Arbeitstage pro Kind Kinder-Krankengeld beziehen. Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Die Gesamtzahl der Anspruchstage bei mehreren Kindern beträgt 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage.
Gleichzeitig kann auch ein Anspruch auf Kinder-Krankengeld bei einer erforderlichen stationären Mitaufnahme eines Elternteils bei Erkrankung des Kindes bestehen, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
1. Allgemeines
Nach § 45 SGB V erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer ein sog. Kinder-Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, eine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung...