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Kinder-Krankengeld
Wichtiges auf einen Blick:
In den Kalenderjahren 2024 und 2025 gelten für den Anspruch auf Kinder-Krankengeld neue Höchstgrenzen. Danach können Elternteile 15 Arbeitstage pro Kind Kinder-Krankengeld beziehen. Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Die Gesamtzahl der Anspruchstage beträgt 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage.
Gleichzeitig kann auch ein Anspruch auf Kinder-Krankengeld bei einer erforderlichen stationären Mitaufnahme eines Elternteils bei Erkrankung des Kindes bestehen, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
1. Allgemeines
Nach § 45 SGB V erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer ein sogenanntes Kinder-Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass der Versicherte zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, eine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kran...