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Jubiläumszuwendungen
Neues auf einen Blick:
Da das sog. Wachstumschancengesetz im Dezember 2023 nicht mehr vom Gesetzgeber beschlossen worden ist, ist bei Arbeitslohn für mehrere Jahre die Fünftelregelung ab dem bis auf weiteres auch im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber und nicht erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers anzuwenden.
1. Arbeitnehmerjubiläum
LS+ SV+Bar- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums sind grundsätzlich in voller Höhe steuer- und beitragspflichtig.
LS- SV-Steuerfreiheit für Sachzuwendungen kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um ein sog. Gelegenheitsgeschenk handelt. Dies ist der Fall, wenn der Wert des Geschenks 60 € nicht übersteigt. Unerheblich ist, dass das besondere persönliche Ereignis (= Jubiläum) im beruflichen Bereich eingetreten ist (vgl. das Stichwort „Gelegenheitsgeschenke“).
Der Arbeitnehmer erhält anlässlich seines 10-jährigen Arbeitnehmerjubiläums vom Arbeitgeber eine Uhr im Wert von 200 € geschenkt. Diese Jubiläumszuwendung ist steuer- und beitragspflichtig. Beträgt der Wert der Uhr lediglich 60 €, bleibt dieses Jubiläumsgeschenk als sog. Gelegenheitsgeschenk steuer- und bei...