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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Gesellschafter-Geschäftsführer

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gehört nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zum begünstigten Personenkreis für die steuerfreie Aktivrente von 2000 € monatlich, da er nicht der Sozialversicherung unterliegt. Vgl. nachfolgende Nr. 6, Buchstabe n.

1. Gesellschafter einer GmbH

a) Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % Anteil am Stammkapital

Der Geschäftsführer einer GmbH, der als Gesellschafter mindestens über die Hälfte des Stammkapitals verfügt und damit die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen kann, ist nicht Arbeitnehmer i. S. d. Sozialversicherung. Er hat maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen, da gegen seinen Willen keine Beschlüsse gefasst werden können. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt demnach nicht vor. Er ist jedoch Arbeitnehmer i. S. d. Lohnsteuerrechts (sogar bei einer sog. Einmann-GmbH), wenn dies in den Verhältnissen klar zum Ausdruck kommt (z. B. durch einen Anstellungsvertrag); es ist dann nicht entscheidend, in welchem Verhältnis er an der GmbH beteiligt ist ( BStBl. 2012 II S. 262). In diesem Fall sind die von ihm bezogenen Vergütungen Arbeitslo...

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