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Gesellschafter-Geschäftsführer
Neu im März
Zinssatz für Pensionszusage bei Entgeltumwandlung
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist bei der steuerlichen Anerkennung etwaiger Zuwendungen stets vorrangig zu prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Dies erfordert eine Angemessenheitsprüfung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach (vgl. das Stichwort „Gesellschafter-Geschäftsführer“ besonders unter Nr. 6 Buchstabe a).
Der Bundesfinanzhof hatte über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter zu entscheiden. Dabei ging es um die Frage, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist. Die zugesagten Betriebsrenten sollten in einer Weise finanziert werden, dass die Gesellschafter zugunsten der Renten auf einen Teil ihrer Arbeitslöhne durch Entgeltumwandlung der Urlaubs- und Weihnachtsgelder verzichten. Die GmbH hatte sich verpflichtet, den auf diese Weise aufgebauten Kapitalstock mit 6 % jährlich zu verzinsen. Demgegenüber erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsu...