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Familienheimfahrten
Wichtiges auf einen Blick:
Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale beträgt derzeit befristet bis für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer jeweils 0,38 €. Diese Beträge gelten auch für Familienheimfahrten bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sowie für die Fahrten von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Auf die nachfolgenden Ausführungen und Beispiele sowie das Stichwort „Entfernungspauschale“ wird hingewiesen.
Steht dem Arbeitnehmer für die Familienheimfahrten ein Firmenwagen zur Verfügung, scheidet ein Werbungskostenabzug auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kosten des Wagens zu tragen hat ( BStBl. II S. 802). Vgl. nachfolgende Nr. 9.
1. Allgemeines
LS- SV-Auch für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gilt grundsätzlich unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten bis zur Höhe der ...