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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Familienheimfahrten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Ab dem ist für Familienheimfahrten und für Fahrten von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte die auf 0,38 € erhöhte Entfernungspauschale ab dem ersten vollen Entfernungskilometer zu berücksichtigen.

1. Allgemeines

Auch für wöchentliche Familienheimfahrten bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gilt grds. unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten bis zur Höhe der Entfernungspauschale steuerfrei ersetzen. Der steuerfreie Arbeitgeberersatz für eine Heimfahrt wöchentlich beträgt für jeden vollen Entfernungskilometer jeweils 0,38 €.

Mit der Entfernungspauschale sind die Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt abgegolten. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken; für Flugstrecken können nur die tatsächlichen Kosten steuerfrei ersetzt werden (vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 3 Buchstabe b). Außerdem gilt die Entfernungspauschale nicht bei steuerfreier Sammelbeförderung (vgl. nachfolgende Nr. 3 Buchstabe c).

Die Entfernungspauschale für wöchentliche Familienheimfahrten ist nicht auf den grds...

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