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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Familienheimfahrten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

Auch für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gilt grundsätzlich unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten bis zur Höhe der Entfernungspauschale steuerfrei ersetzen. Der steuerfreie Arbeitgeberersatz für eine Heimfahrt wöchentlich beträgt derzeit befristet bis für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer jeweils 0,30 € und ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer jeweils 0,38 €.

Mit der Entfernungspauschale sind die Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt abgegolten. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken; für Flugstrecken können nur die tatsächlichen Kosten steuerfrei ersetzt werden (vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 3 Buchstabe b). Außerdem gilt die Entfernungspauschale nicht bei steuerfreier Sammelbeförderung (vgl. nachfolgende Nr. 3 Buchstabe c).

Die Entfernungspauschale für wöchentliche Familienheimfahrten ist nicht auf den grundsätzlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltenden jährli...

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