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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Bewirtungskosten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Der Sachbezugswert für einzelne Mahlzeiten erhöht sich ab


Tabelle in neuem Fenster öffnen
– für ein Frühstück auf
2,37 €
– für ein Mittag- oder Abendessen auf
4,57 €.

Vgl. hierzu insbesondere die Erläuterungen und Beispiele unter den nachfolgenden Nrn. 3 und 4.

1. Bewirtung in der Wohnung des Arbeitnehmers

Bewirtet ein Arbeitnehmer in seiner Wohnung Geschäftsfreunde des Arbeitgebers, wird regelmäßig unterstellt, dass es sich in erster Linie um Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt, deren Ersatz durch den Arbeitgeber zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört; die Aufwendungen sind auch nicht beim Arbeitnehmer als Werbungskosten abzugsfähig und zwar selbst dann nicht, wenn sie zugleich der Förderung der beruflichen Stellung dienen. Dies gilt entsprechend auch für sog. Arbeitsessen mit Fachkollegen ( BStBl. II S. 634).

Zum Werbungskostenabzug für Bewirtungskosten beim Arbeitnehmer vgl. auch nachfolgende Nr. 11.

2. Bewirtung außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers

Bei Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers wird ein beruflicher Anlass in aller Regel gegeben sein; die Aufwendun...

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