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Lexikon - Stand: 24.02.2026

Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues und Wichtiges auf einen Blick:

Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung beträgt ab 104,63 € monatlich. In Sachsen beträgt der Beitragszuschuss 75,56 € monatlich.

Der Beitragsabschlag in der sozialen Pflegeversicherung für Eltern mit mehreren Kindern (vgl. dieses Stichwort) wirkt sich auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses nicht aus, da der Abschlag ausschließlich den Arbeitnehmeranteil betrifft.

Ab werden dem Arbeitgeber für den steuerfreien Zuschuss die Höhe der monatlichen Beiträge für eine private Pflege-Pflichtversicherung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt, wenn der Versicherungsnehmer einer Datenübermittlung des Versicherungsunternehmens an das Bundeszentralamt für Steuern nicht widersprochen hat. Die automatische Zuordnung dieses elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals erfolgt vorrangig bei der versicherten Person; wenn dies nicht möglich ist, beim Versicherungsnehmer. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines steuerfreien Zuschusses für diese Beiträge hat der Arbeitgeber – dem Grunde und der Höhe nach – weiterhin eigenständig zu prüfen. Vgl. zu dem neuen Verfahren die Erläuterungen beim Stichwort „Arbeitgeberzuschuss zur K...

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