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Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung
Neues auf einen Blick:
Aufgrund der paritätischen Finanzierung kann der Arbeitgeber auch die Hälfte des einkommensbezogenen, prozentualen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung steuer- und beitragsfrei erstatten. Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags maßgebend.
Bei einem angenommenen Zusatzbeitragssatz von 1,7 % (zugleich durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) beträgt der Beitragszuschuss des Arbeitgebers für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und für Mitglieder eines privaten Versicherungsunternehmens (PKV-Mitglieder) ab einheitlich in allen Bundesländern höchstens 421,76 € monatlich. Bei einem höheren Zusatzbeitragssatz als 1,7 % ergibt sich für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer auch ein höherer Zuschuss (vgl. nachfolgende Nr. 3). Folglich ergibt sich bei einem niedrigen Zusatzbeitragssatz als 1,7 % auch ein niedrigerer Zuschuss.
1. Allgemeines
LS- SV-Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Der Arbeitgeber hat die Hälfte des gesetzlichen Kr...