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Rückwirkender Wechsel von umsatzsteuerlicher Ist-Besteuerung zur Sollbesteuerung zulässig
Ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG) zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung gem. § 16 UStG) ist nach dem bis zur formellen Bestandskraft der Umsatzsteuer-Jahresfestsetzung möglich. Die formelle Bestandskraft tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist von einem Monat ein.
U berechnet die Umsatzsteuer für 2008 zunächst nach vereinnahmten Entgelten und gibt entsprechende USt-Voranmeldungen ab. Am reicht er beim FA seine USt-Jahreserklärung ein, die ebenfalls nach vereinnahmten Entgelten berechnet wurde und aus der sich eine Nachzahlung ergibt. U kann bis zum 2. 4. 2009 noch rückwirkend für das Jahr 2008 zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gem....