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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 582/07 EFG 2009 S. 721 Nr. 10

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 10e Abs. 5a, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 34f

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften im VZ 1996

Wegfall des Baukindergelds durch Anpassung des Folgebescheids an geänderten Grundlagenbescheid

Leitsatz

1. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Veranlagungszeitraum 1996 ist verfassungsgemäß.

2. Der Ausschluss der Förderung nach § 10e Abs. 5a EStG und die damit verbundene Versagung des Baukindergelds nach § 34f EStG bei Überschreiten des Grenzbetrags ohne gleitende Übergangsregelung ist nicht willkürlich und angesichts der knappen staatlichen Haushaltsmittel verfassungsgemäß.

3. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO begründet eine absolute Anpassungspflicht des Folgebescheids an den geänderten Grundlagenbescheid, wobei die materielle Richtigkeit Vorrang vor der Bestandskraft des Folgebescheids hat; dies gilt auch dann, wenn die Änderung wegen Überschreitens des Grenzbetrags zum Wegfall der Förderung nach § 10e EStG und des Baukindergeldes führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 721 Nr. 10
ZAAAD-13852

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.01.2009 - 2 K 582/07

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