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Umfang einer „rechtsgeschäftlichen Generalvollmacht” durch den Komplementär des Alleingesellschafters
Der vom Komplementär der Alleingesellschafterin einer GmbH Bevollmächtigte kann die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung von dessen Anstellungsvertrag wirksam beschließen ( NWB AAAAC-97105). Im Streitfall war Alleingesellschafterin der GmbH eine KG. Der einzige Komplementär dieser KG erteilte einem der beiden Geschäftsführer der GmbH eine notariell beurkundete rechtsgeschäftliche Generalvollmacht, ihn in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der KG bei allen Rechtsgeschäften zu vertreten; ausgenommen waren solche Geschäfte, bei denen ein Handeln eines Organs der Gesellschaft erforderlich ist. Der so bevollmächtigte (erste) Geschäftsführer der GmbH beschloss in der Gesellschafterversammlung der GmbH die fristlose Kündigung des ...