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Steuerfreie Einnahmen
Nicht alle Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Einnahmen insbesondere aus sozialpolitischen oder steuerrechtssystematischen Gründen ganz oder teilweise steuerfrei gestellt. Jedoch bedeutet steuerfrei nicht, dass diese Einnahmen bei der Steuer nicht von Bedeutung sind. So ist z. B. das Elterngeld steuerfrei, fällt aber in die Progression.
Elterngeld und Progressionsvorbehalt für Sockelbetrag
[i]Die Eilnachricht können Sie unter der NWB DokID NWB FAAAD-02688 aufrufen Das Elterngeld unterliegt grds. dem Progressionsvorbehalt, d. h. es wird zwar steuerfrei ausgezahlt, erhöht aber den Steuersatz für das übrige Einkommen. Die Frage, ob diese steuererhöhende Wirkung auch für den Sockelbetrag gelten soll, wird derzeit vom FG Münster (Az. 2 K 4856/08 E) überprüft. Nähere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Beitrag auf S. 252 im aktuellen Heft. Siehe dazu auch die Eilnachricht „Steuerliche Behandlung des Elterngelds” (NWB direkt 2009 S. 37).
Gezielte Suche im NWB SteuerXpert
Im NWB SteuerXpert haben Sie die Möglichkeit nach Begriffspaaren, sog. Phrasen, zu suchen. Wenn Sie z. B. „steuerfreie einnahmen” (mit Anführungszeichen) in das Suchfeld eingeben, werden I...