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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 3 Sa 253/07

Gesetze: TVöD BT-V § 47 Kap. II Abschn. II Nr. 9 Abs. 6 S.1; TVAöD § 8a

Leitsatz

Bei dem in § 47 Kap. II Abschn. II Nr. 9 Abs. 6 S.1 TVöD BT-V geregelten Zuschlag pro Einsatztag auf einem Schadstoffunfallbekämpfungsschiff handelt es sich um einen reinen Zeitzuschlag, auf den auch Auszubildende gem. § 8a TVAöD Anspruch haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-12365

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 08.11.2007 - 3 Sa 253/07

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