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LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. - 2 Ta 158/05

Gesetze: ZPO § 121 Abs. 2

Leitsatz

Eine Rechtsanwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn eine einfache Rechenoperation benötigt wird, um die Forderung gegen den Arbeitgeber zu ermitteln.

Die weite Entfernung zwischen dem Wohnort einer Partei und der Rechtsantragsstelle des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts kann nicht die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung begründen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-12116

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.07.2005 - 2 Ta 158/05

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