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LAG Schleswig-Holstein Urteil v. - 1 Sa 528/04

Gesetze: ArbGG § 11 Abs. 2

Leitsatz

Die Arbeitsrechtliche Vereinigung H. e.V. ist nicht befugt, ihre Mitglieder vor dem Landesarbeitsgericht gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 ArbGG zu vertreten, da diese Vertretungsbefugnis in der Satzung nicht vorgesehen ist.

Die von der Vereinigung an ihre Vertreter erteilte Vollmacht zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem BVerwG ist unwirksam, da sie nicht von der Satzung gedeckt ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-11024

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 20.10.2005 - 1 Sa 528/04

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