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NWB Nr. 10 vom Seite 681

Umweltprämie

[i]Umweltprämie wird voraussichtlich ab dem 2. 3. 2009 ausgezahlt Mit der Zustimmung des Bundesrats zum zweiten Konjunkturpaket stehen jetzt auch die für die Umweltprämie vorgesehenen Finanzmittel zur Verfügung. Somit kann die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen – die Basis für die konkrete Förderung – in Kraft treten. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (wahrscheinlich ab dem ) können die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden.

[i]Fahrzeugbrief wird durch BAFA eingezogen Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie zu verhindern, ist eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original des Fahrzeugbriefs vorzulegen.

Für die Übergangsphase, bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Richtlinie mit der beschlossenen Anpassung, wird vom BAFA aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert.

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