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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Dienstwagen

Henning Rabe v. Pappenheim

I. Übersicht

Sofern die Nutzung eines Kraftfahrzeugs nicht zwingende Voraussetzung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist (z. B. Busfahrer, Taxifahrer oder sonstige Berufskraftfahrer), liegt es regelmäßig im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Bei nur geringer dienstlicher Nutzung eines Kraftfahrzeugs bietet es sich u. U. an, dem Mitarbeiter lediglich eine Erstattung der entstandenen Aufwendungen für die Nutzung seines Privatwagens anzubieten. Dies kann auch pauschal mit einer sog. „car allowance“ geschehen, mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen monatlichen Betrag für die Nutzung bzw. Bezuschussung seines Privatfahrzeuges zahlt. Bei der Gestellung eines Dienstwagens besteht die Möglichkeit, dem Mitarbeiter das Recht zur privaten Nutzung einzuräumen. In aller Regel geschieht dies aus Gründen der Mitarbeitermotivierung und Steigerung der Attraktivität bestimmter Arbeitsplätze bzw. des Unternehmens insgesamt.

Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt und näher erläutert werden. Auf die steuerlichen Aspekte wird hierbei nur insoweit eingegangen, wie dies für eine Entscheidung für...

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