BFH - VIII R 58/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
Rechtsfrage
Währungsverlust - Sind Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen (hier: Kursverluste, die die Kläger durch Rückführung ihrer u.a. in JPY aufgenommenen Darlehen erlitten haben) als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG berücksichtigungsfähig (Darlehensaufnahme als Anschaffung eines Wirtschaftsguts und Darlehenstilgung als Veräußerung desselben i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) - Sind die Währungsverluste als Folge des gewählten Anlagekonzepts, wonach Eigen- und Fremdmittel eingesetzt werden, um Zinsdifferenzen zu erwirtschaften, als Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften nach § 20 EStG oder im Rahmen des § 23 EStG zu berücksichtigen?
Anschaffung; Darlehen; Fremdwährungsdarlehen; Veräußerung; Veräußerungsgeschäft; Währungsverlust; Wechselkurs
Fundstelle(n):
IAAAD-10213