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SCHUFA-Auskunft bei Beantragung von Förderkreditprogrammen
Ab dem müssen Gründer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende und natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, und Gesellschafter einer GbR ab dem 2. Quartal 2009 für die folgenden Kredit-Programme eine SCHUFA-Auskunft vorlegen:
KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung
Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründung
Unternehmerkapital – KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen
ERP-Innovationsprogramm
Weitere Infos finden Sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de (→ Service, Kreditantrag/Formulare/Merkblätter).