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BFH 25.09.2008 III R 91/07, StuB 4/2009 S. 160

Einkommensteuer | Keine Tatbestandswirkung der Bescheinigung der Agentur für Arbeit für den Kindergeldanspruch

(1) Der Registrierung des arbeitsuchenden Kindes bzw. der daran anknüpfenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit kommt keine (echte) Tatbestandswirkung für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu. (2) Entscheidend für den Kindergeldanspruch ist vielmehr, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet hat bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Eine positive Bescheinigung der Agentur für Arbeit reicht zwar regelmäßig für die Begründung des Kindergeldanspruchs aus, sie ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist allein, ob sich das Kind tatsächlich als Arbeitssuchender gemeldet bzw. die Meldung erneuert hat. Da keine besondere Form für die Erneuerung der Meldung vorges...

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