Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 26.11.2008 X R 20/07, StuB 4/2009 S. 162

Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer unwirksamen strafbefreienden Erklärung

(1) Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung zuvor ergangene Steuerbescheide ändern, dann muss sie nicht zuvor die nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG bewirkte Steuerfestsetzung aufheben. (2) I. S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG ist eine Tat entdeckt, wenn nach den für den Betroffenen erkennbaren Verdachtsmomenten von der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung auszugehen ist. (Bezug: § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, § 8 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 2 und 3 StraBEG; § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO).

Praxishinweise: Das Erlöschen des Steueranspruchs im Rahmen einer strafbefreienden Erklärung ist allein davon abhängig, dass Straf- und Bußgeldfreiheit eintritt. Ist die Hinterziehung bereits vor Eingang der steuerbefreienden Erklärung entdeckt worden, kommt es erst gar nicht zum Erlöschen...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen