Abzinsung eines zunächst unverzinslichen
Gesellschafterdarlehens mit einer geschätzten Laufzeit von vier Jahren bis
zum Abschluss einer Zinsvereinbarung
Leitsatz
1. Bei einer GmbH ein von einem
Gesellschafter zunächst unverzinslich gewährtes Darlehen ist solange
nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, bis eine vertragliche Regelung
über die Höhe der Zinsen getroffen wird (hier: Abschluss einer
Zinsvereinbarung erst vier Jahre nach der Darlehensgewährung).
2. Die Restlaufzeit einer
Verbindlichkeit mit unbestimmter Laufzeit ist sachgerecht zu schätzen
(hier: Schätzung auf vier Jahre).
3. Die Behauptung, ein
Gesellschafterdarlehen sei von Anfang an verzinslich vereinbart gewesen, ist
nicht glaubhaft gemacht, wenn der ursprünglich abgeschlossene
Darlehensvertrag nicht vorgelegt wird und sich in den Jahresabschlüssen
der GmbH für das Jahr der Darlehensgewährung und die beiden
Folgejahre keine Anhaltspunkte für eine Verzinsung finden.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2009 S. 1067 Nr. 20 DStZ 2009 S. 225 Nr. 7 EFG 2009 S. 564 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2009 S. 626 AAAAD-09508
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 06.01.2009 - 12 V 12283/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.