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LAG München Urteil v. - 6 Sa 461/07

Gesetze: BetrVG § 112

Leitsatz

Einen unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrat sieht das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht vor. Es können aber Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine als Gesamtbetriebsrat bezeichnete unternehmensüberschreitende Arbeitnehmervertretung zulassen (hier bejaht, da diese konzerneigene Konzeption für eine Betriebsverfassung seit 1972 praktiziert und von den Gewerkschaften gebilligt wird) - im Nachgang zur Entscheidung des - AP Nr. 17 zu § 47 BetrVG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-09103

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 11.03.2008 - 6 Sa 461/07

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