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LAG München Urteil v. - 5 Sa 234/03

Gesetze: Zuwendungs-TV AOK § 1 Abs. 4 Nr. 1; Zuwendungs-TV AOK § 1 Abs. 5 Halbsatz 1 iVm. Abs. 1 Nr. 3; Zuwendungs-TV AOK § 1 Abs. 5 Halbsatz 2 iVm. Abs. 4 Nr. 1; BGB § 389

Leitsatz

Der Manteltarifvertrag, der Entgeltgruppentarifvertrag und der Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Betriebskassen haben keinen wesentlich gleichen Inhalt wie der BAT iSd. Protokollnotiz Nr. 2b zu § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Tarifvertrags über eine Zuwendung für Angestellte der AOK und beim AOK-Bundesverband (Zuwendungs-TV AOK).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-08946

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 10.09.2003 - 5 Sa 234/03

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