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LAG München Urteil v. - 5 Sa 1416/03

Gesetze: MTV § 15 Nr. 3; MTV § 20 Nr. 2; TVAV § 2; TVAV § 2 Abs. 2; TVAV § 2 Abs. 2 Unterabs. 2; TVAV § 2 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1; TVAV § 2 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2; TVAV § 2 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 Buchstabe a); EStG § 3 Nr. 63; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1

Leitsatz

Eine "Beihilfe in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettoentgelt" i.S.v. § 15 Nr. 3 Manteltarifvertrag vom begründet nicht den Anspruch auf einen "Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge" gemäß § 2 TV für Altersvorsorge vom , die beide für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der ... AG, der ... GmbH und der ... GmbH von diesen Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) abgeschlossen worden sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-08931

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG München, Urteil v. 07.04.2004 - 5 Sa 1416/03

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