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LAG München Urteil v. - 4 Sa 547/07

Gesetze: BGB § 134; BGB § 626; KSchG § 1; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Eine arbeitsvertragliche Regelung über die einseitige Befugnis des Arbeitgebers zur Versetzung des Arbeitnehmers in den (einstweiligen) Ruhestand ist wegen Umgehung zwingender, einer Parteivereinbarung nicht zugänglicher, Kündigungsschutzvorschriften nichtig; eine nichtige "Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand " kann nicht als (außerordentliche oder auch ordentliche) Kündigung ausgelegt oder in eine solche gemäß § 140 BGB umgedeutet werden.

Zur Verwirkung des Rechtes auf gerichtliche Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Ruhestandsversetzung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-08825

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 20.12.2007 - 4 Sa 547/07

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