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LAG München Beschluss v. - 2 Ta 174/07

Gesetze: KSchG § 5; ZPO § 85 Abs. 2

Leitsatz

Ein Arbeitnehmer muss sich das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten bei der Versäumung der Klagefrist des § 4 KSchG zurechnen lassen.

Fundstelle(n):
CAAAD-08638

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Beschluss v. 24.05.2007 - 2 Ta 174/07

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